Hinsichtlich der Verpflichtung zur CMR-Erstellung (internationales Transportdokument) legen wir fest, dass der Frachtbrief (CMR) vom Absender und vom Träger erstellt wird und der Nachweis der Vertragsbedingungen und dem Erhalt der Fracht durch den Spediteur vorliegt.
Bei fehlenden Gründen Seitens Beförderer im CMR – Frachtbrief betreffend Ware und ihrer Verpackung, besteht die Vermutung, dass diese zum Zeitpunkt des Empfangs durch den Beförderer anscheinend gut waren und dass die Anzahl der Packstücke und deren Markierungen und Nummern waren so wie im Frachtbrief erwähnt.
Nach Art. 5 des Übereinkommens vom 19. Mai 1956 über die internationale Beförderungsvertrag von Gütern auf der Straße (CMR) wird der Frachtbrief in drei Originalkopien erstellt, unterschrieben von Absender und Spediteur wobei diese Unterschriften gedruckt oder durch die deren Stempeln ersetzt werden könnten, wenn das Gesetz des Landes, in dem der Frachtbrief ausgestellt ist, dies zulässt.
Die erste Kopie wird dem Absender übergeben, die zweite begleitet die Sendung und die dritte Kopie wird vom Beförderer aufbewahrt.
Wenn die Fracht in verschiedene Fahrzeuge geladen werden soll oder wenn verschiedene Frachtarten oder getrennte Chargen von Waren betroffen sind, ist der Absender oder der Beförderer berechtigt, die Erstellung von Frachtbriefen für jedes gebrauchtes Fahrzeug oder für jede Art von Fracht oder Charge von Waren zu verlangen.